„Eine Unterschrift kann Sie reich machen, oder arm…“
Schutzvorschriften als Risiken in der betrieblichen Altersvorsorge
Schutzvorschriften kennt jedes Unternehmen – Arbeitsschutz gegen Betriebsunfälle, Datenschutz gegen Missbrauch von Informationen, Virenschutz für die EDV Systeme u.v.m.. Dass es ähnliche gesetzliche Schutzvorschriften in der betrieblichen Altersvorsorge gibt, ist selten bekannt. Vor welchen zukünftigen Schäden sollen Unternehmen und Arbeitnehmer auch geschützt werden?
Seit dem 1.1.2008 wurden im Interesse des Verbraucherschutzes die formalen Anforderungen für jede Form der Versicherungsvermittlung erheblich ausgeweitet. Gerade in der betrieblichen Versorgung gelten seitdem mehrere Vorschriften über Dokumentation, Beratungsumfang und Information, die bis 2007 nie eine Rolle spielten. Sie gelten unmittelbar, auch für jede Direktversicherung oder Pensionskasse.
Vom kurzen Sprint zum 3000 Meter Hindernislauf
Die Einstandspflicht des Arbeitgebers (Siehe Haftung des Arbeitgebers) und die weiteren Schutzvorschriften haben einen solchen Umfang angenommen, dass jeder Antrag vor Unterschrift einer ausführlichen Prüfung unterzogen werden muss. Abläufe zum Abschluss einer Direktversicherung, die vor 2008 vergleichsweise wie ein kurzer Sprint auf der 100 m Strecke erschien, gleichen heute eher einem 3000 Meter Hindernislauf.
70% der Unterlagen sind mangelhaft
Als Sachverständige erhalten wir tagtäglich von Unternehmen Beispiele an Unterlagen, die dort von Versicherungsvermittlern zur Unterschrift vorgelegt werden. Seit 2008 stellen wir dabei fest, dass weit über 70% aller Unterlagen, die unterschrieben werden sollen, erheblich unvollständig, fehlerhaft oder sachlich falsch sind. Vergleichen Sie einmal die gesetzlichen Anforderungen mit den Ihnen vorliegenden Unterlagen. Bedenken Sie, für die Richtigkeit und Vollständigkeit haftet immer der, der mit seinem Namen unterschreibt!
Faustformel für korrekte Unterlagen
Als Faustformel kann gelten, dass auf jeden Fall folgende Unterlagen vorliegen müssen: Umfang mindestens 30 Seiten, mindestens ein ausführliches, schriftliches Beratungsprotokoll (nicht vorgedruckt) und die Produktinformation mit der exakten Höhe der Provision. Wenn etwas hiervon fehlt, sollten Sie es auf keinen Fall unterschreiben.