Die betriebliche Versorgung dient der Absicherung der Arbeitnehmer
Absicherung für später braucht sichere Beratung heute. Fehlerhafte Beratungen haben gerade in den Zeiten der Finanzkrise gezeigt, wie wichtig es ist, dass man dem Berater einen Beratungsfehler auch nachweisen kann. Ob Lehman-Pleite oder Schrottimmobilien, mündliche Zusagen von Beratern sind auf Dauer nichts wert. Kommt es später zu Streitigkeiten, kann das Unternehmen den Beratungsfehler nicht nachweisen.
Verständliche und qualifizierte Beratung mit gutem Service
Eine verständliche und gleichzeitig sind in der betrieblichen Versorgung das A und O. Als bundesweiter Referent für Gefahren in der betrieblichen Altersversorgung weist Herr Dr. Michael Kiss in seinen Seminaren immer wieder darauf hin: Der Beratungsprozess für Arbeitnehmer in der BAV muss genauso qualifiziert sein, wie die Beratung eines guten Steuerberaters, denn es geht im Endeffekt um Lohnänderungen mit einer Änderung des Arbeitsvertrages – nicht bloss um eine Versicherung.
Unsere Garantien im Überblick
Wer Ihnen die Sicherheit seines Beratungskonzeptes schriftlich garantiert, der steht auch dazu, wenn es zu Rückfragen kommt. Die von uns betreuten Unternehmen haben von unserer Kanzlei z.B. die folgenden Garantien angefordert und erhalten:
Garantie der neutralen und fachkundigen Beratung
- Garantie der ergebnisoffenen Beratung zur BAV mit ausführlicher Information zu Vor- und Nachteilen, wie z.B. nachgelagerter Besteuerung, Hinterbliebenenbegriff oder Abfindungsverbot.
- Garantie unserer regelmäßigen fachlichen Fortbildung in Anlehnung an § 15 der Fachanwaltsordnung FAO
Garantie der rechtssicheren Dokumentation nach den gesetzlichen Vorgaben
- Garantie zur Erstellung eines ausführlichen und individuellen Beratungsprotokolls für jede Einzelberatung und langfristiger Aufbewahrung der Dokumentation zur Beweissicherung für spätere Rückfragen.
- Garantie, dass die geforderten Dokumentationsrechte jedes Arbeitnehmers gem. VVG InfoV eingehalten und kontrolliert werden.
Garantie der Konzentration auf die betriebliche Versorgung
- Garantie, dass unsere Kanzlei ausschließlich zu Versorgungsformen der betrieblichen Versorgung berät und darüber hinaus keinerlei andere Finanzprodukte oder Versicherungen anbietet oder verkauft.
- Garantie, dass Beschäftigte keinerlei andere Versicherungen oder Finanzprodukte angeboten bekommen.
Sonstige Garantien
- Garantie, dass keine rechtswidrigen Zahlungen oder Schmiergelder an Entscheidungsträger oder andere Personen, der von uns betreuten Unternehmen gezahlt werden.
- Garantie durch eine eigenständige Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Garantie der verbraucherfreundlichen Deckungskapitalübertragung im Wege der Portabilität gem. § 4 BetrAVG, sowohl bei Neueinstellungen als auch bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis.